Rhodos Journal


Auswandern

Aktualisierung Aug. 2011 bzgl. Immobilienerwerb

Informationen zum Immobilienkauf
(Stand 07.2011)

Beim Kauf unseres Hauses im Juli 2011 ergaben sich für uns 2 erfreuliche Neuigkeiten.
  1. Grunderwerbssteuer

    Falls man nachweisen kann, dass man bereits länger als 3 Jahre auf Rhodos wohnt, fällt keine Grunderwerbssteuer an! Die Grunderwerbssteuer hätte für uns bei 10 % des Kaufpreises gelegen.

    So einfach auf Zuruf erfolgt der Erlass natürlich nicht. Es müssen amtliche Unterlagen beigebracht werden, mit denen man seinen bisherigen Aufenthalt beweisen kann. Hierzu zählen u. a. Mietverträge, Steuerbescheide, Stromrechnungen. Wobei nicht alles zusammen beigebracht werden muss.
    Wir konnten als Nachweis 2 saubere beim Finanzamt angemeldete Mietverträge über jeweils 2 Jahre und die Steuerbescheide der letzten 4 Jahren vorlegen. Steuererklärungen mussten wir ja schon seit Erwerb unseres ersten Autos vor ca. 5 Jahren machen. 

    Dass das für uns so positiv abgelaufen ist, haben wir unserem Notar zu verdanken, der kurz vor Vertragsabschluss die Angelegenheit beim Finanzamt durchgezogen hat.

  2. Aufenthaltsgenehmigung

    Zuerst war angedacht, dass das Haus nur auf meinen Namen läuft, da ich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung habe. Die abgelaufene Aufenthaltsgenehmigung meiner Frau verlängern zu lassen, war uns einfach zu umständlich (eigenes Konto mit Geldeinlage eröffenen, wieder übersetzte Nachweise der Krankenversicherung erbringen usw.). Unser Notar klärte uns auf, dass für den Immobilienerwerb keine Aufenthaltsgenehmigung mehr erforderlich wäre. Nur mehr die Steuernummer. Ob das für beide Eigentümer gilt oder nur für einen, kann ich nicht sagen. So ist das Haus jetzt auf uns beide geschrieben, was im evtl. Übertragunsfall (z. B. Erbfall) wesentliche Erleichterungen birgt.



Aufenthaltsgenehmigung Stand 2010
Ein Leser meiner Homepage war so freundlich und hat mir ausführlich berichtet wie sich das Prozedere für Steuernummer (Α.Φ.Μ) und Aufenthaltsgenehmigung für ihn im Jahr 2010 gestaltete.

Ich darf zitieren:

"Vom 26.September bis 7. Oktober war ich wieder in .... um den Papierkram zu regeln. Zur AFM....   DOY war schon etwas abenteuerlich und kann optimiert werden. Gebraucht habe ich nur eine Kopie meines Reisepasses und ein Anmeldeformular. Geburtsurkunde und Apostille hatte ich zwar dabei, wurden aber nicht gebraucht. Ein griechischer Bürge wurde auch nicht verlangt, kann aber damit zusammenhängen, daß ich als Wohnort ... angegeben habe. Da gibt es ja keine Straßennamen und Hausnummern.
 
Eine Aufenthaltsgenehmigung habe ich bei der Polizei in Faliraki beantragt und hat, mit etwas eigener Unterstützung, nur 8 Tage gedauert. Gebraucht wurde Kopie der Reisepasses, Bankkonto und 4 Paßbilder, Gebühr 10 EUR. Abgeholt habe ich mir das Papier in Archangelos um die Sache zu beschleunigen.
Als Krankenersicherungsnachweis für die Aufenthaltsgenehmigung wurde eine Kopie der europäischen Versicherungskarte akzeptiert (ohne griechische Übersetzung)"

Vielen Dank an Philipp




Steuernummer
(Informationen können veraltet sein. Bitte selbst nachfragen.)

Das wichtigste, was man in GR zur Erlangung von Grundbesitz, aber auch zum Autokauf, zur Anmeldung eines Telefonanschlusses usw. braucht, ist eine Steuernummer, die sogenannte AFM (Α.Φ.Μ), "Af Em I" gesprochen.

Wie bekommt man diese?

Man benötigt folgende Unterlagen:
  1. Personalausweis mit 2 Fotokopien des selben
  2. Die ins Griechische übersetzte Geburtsurkunde mit Apostille
  3. Die Angabe eines festen Wohnsitzes (Mietvertrag) oder einen gr. "Bürgen"
Zu 2.:
Falls man nicht mehr im Besitz seiner Geburtsurkunde ist, stellt einem diese auf Anfrage das zuständige Standesamt oder Einwohnermeldeamt aus.
Eine Apostille ist eine offizielle Beglaubigung von Urkunden, also auch für die Geburtsurkunde. Die Apostille wird von der zuständigen Landesregierung (z. B. "Regierung von Oberbayern") ausgestellt. Hierzu schickt man die Geburtsurkunde zur Landesregierung mit der Bitte um Ausstellung einer  Apostille. Für beides, Erstellung der Geburtsurkunde und Ausstellung der Apostille, wird natürlich eine geringe Bearbeitungsbebühr erhoben.
Geburtsurkunde mit Apostille müssen dann noch ins Griechische übersetzt werden. Wir haben dies auf Rhodos bei diesem Übersetzungsbüro machen lassen. Kosten für die Übersetzung von 2 Geburtsurkunden und 2 Apostillen 45 EUR.

Zu 3.:
Falls man noch keinen eigenen Wohnsitz in GR bzw. keinen Mietvertrag für den Wohnsitz hat, ist ein gr. "Bürge" erforderlich, der bei der Beantragung der AFM seine AFM angeben muß. Hierdurch hat das Finanzamt eine Adresse, wo es evtl. Unterlagen hinschicken kann. Wenn man später einen eigenen Wohnsitz hat, geht man zum Finanzamt und läßt die Adresse umschreiben.

Autokauf

Vorab: Ignorieren Sie alle gutgemeinten Ratschläge Ihrer griechischen Freunde für dieses Unternehmen. All diese Ratschläge beruhen meist auf Halb- bzw. "Gar nicht"-Wissen. Es wird einem z. B. vorgeschlagen ein Fahrzeug mit deutscher Nummer über längere Zeit in GR zu fahren oder z. B. ein Fahrzeug aus D nach GR einzuführen. Alles ... Die tatsächlichen rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte für diese Vorschläge kann man bei der Griechischen Botschaft nachlesen.

Lt. unserem derzeitigen Kenntnisstand ist zum Erwerb eines PKWs natürlich die AFM und eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Letztere auch, wenn man sich noch nicht länger als 3 Monate am Stück in GR aufhält.


Aufenthaltsgenehmigung Stand 12. 2008
(Informationen können veraltet sein. Bitte selbst nachfragen.)

Voraussetzungen:
  • Ein Sparbuch auf einer griechischen Bank mit einem Guthaben von 340 EUR (vor einem halben Jahr waren es noch 2.000 EUR) auf seinen Namen. Bei einem Konto, das auf mehrere Personen lautet (z. B. Ehepartner), zählt nur die erstgenannte Person, auch wenn genug Geld für mehrere Personen auf dem Konto ist. Das Sparbuch muss am gleichen Tag, an dem man zur Polizei geht, von der Bank nachgetragen sein.
  • 2 Passbilder
  • Ausweis des Heimatlandes
  • Nachweis einer Krankenversicherung. Ob deutsche oder griechische ist egal. Bei einer deutschen muss der Vertrag ins Griechische übersetzt sein.
  • Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 25 Cent.
  • Beantragt wird die Aufenthaltsgenehmigung bei seinem zuständigen Polizeirevier. 
Vorgenanntes gilt für EU-Bürger. Wie das Prozedere bei Personen aus nicht EU-Staaten aussieht, kann ich leider nicht sagen.

Wie ich es verstanden habe, werden jetzt grundsätzlich unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt. Ich für meinen Teil bekam eine unbefristete. Ich hatte allerdings vorher schon 2 Blue-Cards, die jeweils ein halbes Jahr gültig waren.

Für was braucht man das Dokument? Z. B. um ein Auto auf seinen Namen anzumelden, bei Grunderwerb? (siehe oben), ...

Bankverbindung

Ein Girokonto erhält man in GR ebenfalls nur, wenn man im Besitz einer Steuernummer (AFM) ist. Sparbücher können jederzeit eröffnet werden. Mittlerweile arbeiten auch in GR einige offizielle Stellen (OTE, Strom- und Wasserversorger ...) mit gewissen Banken zusammen, so daß man Rechnungen dieser Stellen abbuchen lassen kann und nicht mehr mtl. bar zahlen muß. Achtung, aber nicht alle Banken verfügen über diesen Service.

Überweisungen von D auf das griechische Konto sind unter Verwendung von IBAN und BIC (SWIFT) möglich. Erkundigen Sie sich, in wie weit Ihre deutsche Bank das kostenlos macht. Meist ist es kostenlos, wenn die Überweisung online erfolgt.

Anmerkung Nov. 2006

Die Kosten für eine Überweisung von D nach GR betrugen bei der griechischen EURO-Bank auf Rhodos 2 EUR, unabhängig vom überwiesenen Betrag. Kosten in D bei Online-Überweisung keine.

Steuererklärung

Sobald man in Griechenland steuerrelevanten Besitz - und sei es nur ein KFZ - hat, ist man verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen. Falls das Geld für die Anschaffung des Besitzes aus dem Ausland kommt, also nicht in Griechenland verdient wurde, muss man dies nachweisen. Kann man das nicht, wird angenommen, dass es sich um Schwarzgeld handelt und man muss die Summe als Einkommen in Griechenland versteuern. Erbringt man den Nachweis, dass es sich um Geld aus dem Ausland handelt, bekommt man einen "Nullbescheid" und es sind keine Steuern zu entrichten. Wenn das Geld für die Anschaffung per Bank von D nach GR transferiert wurde, stellt einem für den Transfer die griechische Bank eine Bescheininung für die Steuererklärung aus; für diese Bescheinigung wurden von unserer Bank keine Gebühren berechnet.
(01.2008)

Telefon- Internetanschluss

Die Anmeldung eines Telefon-Festnetzanschlusses bei OTE ist relativ unproblematisch. Unterlagen: Personalausweis und AFM. Sinnvoll ist, falls zu dem Haus oder der Wohnung schon eine Telefonleitung geht, die vorherige Telefonnummer in Erfahrung zu bringen, da es oft schwierig ist die Lage des Hauses, das u. U. in der Pampa liegt, zu beschreiben. Ein Internetanschluss kann direkt bei OTE oder Resellern beantragt werden. Natürlich gibt es noch andere Provider als OTE.  

(01.2008)


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